Die Gemeinde Ehrenberg (Rhön) teilt aktuell mit, dass bei Kontrollen der Trinkwasseranlagen Überschreitungen des Grenzwertes für Coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken festgestellt worden sind.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Fulda wird deshalb frühestmöglich eine Chlorung des Trinkwassers vorgenommen. Betroffen sind die Ortsteile Wüstensachsen und Melperts.
Durch eine Chlorung wird sichergestellt, dass die Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Wasser versorgt werden. Die Chlordosierung wird so vorgenommen, dass Restgehalte von maximal 0,3 mg/l Chlor erreicht werden.
Diese Konzentration entspricht dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert und ist nicht gesundheitsschädlich.
Es wird für sensible Menschen empfohlen, dass bis zur Beendigung der Desinfektionsmaßnahme das gechlorte Wasser vorsorglich nicht zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen verwendet wird. Für Aquarien ist das gechlorte Wasser ungeeignet.
Bis eine ausreichende Chlordesinfektion der betroffenen Netzbereiche sichergestellt ist, wird empfohlen, das Trinkwasser vorsorglich einmal sprudelnd aufzukochen (~100°C).
Anschließend ist eine Abkühlzeit von ca. 10 Minuten vor der weiteren Verwendung des Trinkwassers einzuhalten. Handelsübliche Wasserkocher sind für die Durchführung dieser Maßnahme gut geeignet. Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Da für den Eintrag von Verunreinigungen des Trinkwassersystems zahlreiche Möglichkeiten in Betracht gezogen werden müssen, hat die Gemeinde Ehrenberg (Rhön) umgehend die Ursachenforschung aufgenommen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Verbindungen zwischen Brauchwasser- und Trinkwasseranlagen nicht zulässig sind.
Das bedeutet, dass bei Nutzung von Regenwasser oder anderen Wasservorkommen die Brauchwasseranlagen keine Verbindung mit dem Trinkwassersystem haben dürfen. Der Betrieb von Brauchwasseranlagen ist dem Gesundheitsamt Fulda anzuzeigen.
Die Gemeinde Ehrenberg (Rhön) wird umgehend bekannt geben, sobald die Abkochempfehlung aufgehoben und die Chlorung beendet werden kann.
Bei Rückfragen können Sie sich an das Rathaus der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) unter der Telefonnummer 06683/9601-10 wenden.
Häufige Fragen und Antworten
Das Abkochen des Trinkwassers ist insbesondere in folgenden Fällen notwendig:
- Trinken, Getränkezubereitung (z. B. Eiswürfel)
- Zubereiten von Lebensmitteln
- Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder anderen Lebensmitteln
- Medizinische Zwecke (z. B. Wundreinigung, Nasenspülen)
- Zähne putzen
- Trinkwasser für empfindliche Haustiere
- Eine Alternative zu abgekochtem Trinkwasser ist die Versorgung mit Flaschenwasser aus dem Handel.
Was ist zu tun?
Leitungswasser muss von allen betroffenen Haushalten in Wüstensachsen und Melperts abgekocht werden. Abkochen heißt: einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über zirka zehn Minuten abkühlen lassen. Alternativ kann abgepacktes Trinkwasser verwendet werden.
Gelten für Kinder besondere Maßnahmen?
Nein. Kinder können abgekochtes Wasser unbedenklich zu sich nehmen und benutzen.
Was müssen Schwangere beachten?
Es gelten keine besonderen Empfehlungen. Abgekochtes Wasser kann unbedenklich verzehrt und genutzt werden.
Kann das Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung benutzt werden?
Nein. Es sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Kann man sich mit dem Wasser noch waschen?
Zum Zähneputzen sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser genutzt werden. Für die Körperpflege (waschen, duschen, baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Wunden sollten vor Wasserkontakt wasserdicht abgedeckt werden.
Kann das Wasser auch am Vortag abgekocht werden, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist?
Ja. Das Wasser sollte nach langsamem Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden.
Kann das Wasser zum Putzen im Haushalt verwendet werden?
Das Wasser kann grundsätzlich verwendet werden. Bei Arbeitsflächen, die zur Lebensmittelherstellung genutzt werden, sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser zur Reinigung verwendet werden.
Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?
Für die Zubereitung von Speisen und Lebensmitteln, die roh gegessen werden (beispielsweise Waschen und Verzehren von Obst und Gemüse), sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Kann eine Kaffeemaschine genutzt werden?
Maschinen, die das Wasser auf mindestens 82 Grad erhitzen, können genutzt werden. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist diese nicht bekannt, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser genutzt werden.
Was ist bei der Herstellung von Eiswürfeln zu beachten?
Traditionelle Eiswürfel sollten nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser hergestellt werden. Crush- und Würfeleismaschinen sollten während der Dauer des Abkochgebotes nicht verwendet werden.
Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen verwendet werden?
Nein.
Kann das Wasser zur Reinigung von Besteck/Geschirr/Gläsern verwendet werden?
Für den genannten Zweck kann das Wasser nur in abgekochtem Zustand oder beim Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind (DIN 15012 fordert eine Temperatur von 80 bis 85 Grad für die Frischwasser-Klarspülung), verwendet werden.
Können Getränke- und Kaffeeautomaten sowie Trinkwassersprudler mit diesem Wasser betrieben werden?
Bei einer Erhitzung von mindestens 82 Grad können Heißgetränkeautomaten dieses Wasser nutzen. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu verwenden.
Können Haustiere das Wasser trinken?
Ja. Tiere verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem. Sie können im Regelfall das Wasser aus der Leitung zu sich nehmen. Wasser in der Natur ist schließlich auch nicht keimfrei.


